Hilfe für Fachbegriffe im Wohnungsdschungel.
Disclaimer: Obwohl die folgenden Angaben sorgfältig zusammengestellt wurden, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.
laufende Kosten, die nicht in der Nettokaltmiete enthalten sind. Bestandteile können sein: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizungskosten, Warmwasser, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Versicherung usw. Bei Mietvertragsabschluss werden die einzelnen Bestandteile der Betriebskosten genannt.
Monatliche Anzahlung auf die Betriebskosten, die mindestens jährlich abgerechnet werden müssen. Hierbei kommt es meist zu Rück- oder Nachzahlungen. Achtung: der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Hier kann es nach vermeintlich günstigen Vorauszahlungen bei der Abrechnung zu bösen Überraschungen kommen. Bei wesentlich zu hohen Vorauszahlungen kann der Mieter eine Anpassung fordern.
Die kalten Betriebskosten können in einem endgültigen Betrag geltend gemacht werden, der nur für die Zukunft geändert werden kann. Eine jährliche Abrechnung ist hier nicht erforderlich, weil keine Rück- oder Nachzahlungen entstehen.
Für die warmen Betriebskosten gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung. Hier muss (bis auf wenige Ausnahmen) grundsätzlich eine jährliche, verbrauchsabhängige Abrechnung erstellt werden.
setzt sich zusammen aus Nettokaltmiete zuzüglich "kalte" Betriebskostenvorauszahlung (ohne Heizkostenvorauszahlung).
siehe Provision
Bei Neuvermietung bzw. Verkauf einer Wohnung oder Immobilie muss der Energieausweis dem neuen Mieter/Käufer auf Verlangen vorgelegt werden. Dies gilt seit dem 1.6.2008 für Wohngebäude bis Baujahr 1965, ab 1.1.2009 für alle Wohngebäude.
In der Architektur bezeichnet die Galerie im Allgemeinen einen zu einer Seite geöffneten Innenraum. Üblicherweise ist die Galerie an einer Seite durch ein Geländer begrenzt, über das man in den darunterliegenden Raum schauen kann.
siehe Nettokaltmiete
Eine höher gelegene Parterrewohnung. Meist geht man von der Straße einige Stufen zum Wohnungseingang hinauf. Dadurch ist die Wohnung häufig nicht von der Straße aus einsehbar.
Der Vermieter darf vom Mieter eine Kaution in der Höhe von bis zu 3 Nettokaltmieten verlangen. Diese Kaution muss er getrennt von seinem Vermögen bei der Bank zu üblichen Zinssätzen anlegen.
Abkürzung für "Küche, Diele, Bad".
Ein offener Gang an der Aussenseite eines Wohngebäudes, der die einzelnen Wohnungen erschließt.
ein zu einer Seite nach außen geöffneter Raum, der kaum oder garnicht über die Außenwand des Hauses hinausragt.
aus dem französischen "kleines Haus". Bezeichnet eine Wohnung über mindestens 2 Stockwerke, die innerhalb der Wohnung verbunden sind.
siehe Betriebskosten
Sozusagen die Grundmiete. Hieraus trägt der Vermieter die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten und erhält seine Kapitalverzinsung.
Fläche, die zur Wohnung gehört, aber nicht als Wohnfläche gerechnet wird. Das können z. B. Treppen, Kellerräume, Garagen, Trockenboden oder Waschküche sein.
aus dem französischen "par terre": "zu ebener Erde", also die Erdgeschosswohnung.
Für die Vermittlung einer Mietswohnung kann ein Makler eine Provision von bis zu zwei Nettokaltmieten plus MwSt verlangen. Da unsere Wohnungsangebote grundsätzlich provisionsfrei sind, wird hier nicht näher auf die genaue Rechtslage berechtigter und unberechtiger Provisionsansprüche eingegangen, die unter Umständen sehr komplex sein kann.
Die Anzahl der Räume wird ohne Diele, Bad, Balkon, Abstellräume usw. angegeben. Häufig wird die Küche als 1/2 Raum genannt, manchmal als ganzer Raum, teilweise auch garnicht. Einige Quellen geben 10 m² als Orientierungsgröße, ab der ein Raum gezählt wird. Eine Aufzählung der Räume sollte hier Klarheit schaffen.
französisch für "unterirdisch". Die Wohnung liegt zu einem Teil unter der Erde, hat im Gegensatz zum Keller aber meist Fenster oberhalb der Erdoberfläche.
Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise versteht man unter der Warmmiete die Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung zuzüglich Heizkostenvorauszahlung. Achtung: Manchmal ist von Warmmiete die Rede, obwohl die Heizkosten mit einer anderen Stelle abgerechnet werden müssen, wie z.B. bei einer Nachtspeicherheizung mit dem Stromlieferanten.
Die Wohnfläche kann anhand unterschiedlicher Methoden ermittelt werden. Für aktuelle Berechnungen sollte die Wohnflächenverordnung herangezogen werden. Zusammenfassend gelten hier folgende Ansätze:
Es werden allgemein nur Flächen angerechnet, die hinter der Wohnungseingangstür liegen.
Flächen ab 2,00m Höhe werden voll gerechnet, 1,00m bis 2,00m zur Hälfte und Flächen unter 1,00m Höhe garnicht.
Balkone, Loggien, Wintergärten zu 25% bis 50%.