Mieterlexikon

Hilfe für Fachbegriffe im Wohnungsdschungel.


Disclaimer: Obwohl die folgenden Angaben sorgfältig zusammengestellt wurden, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.


Betriebskosten

laufende Kosten, die nicht in der Nettokaltmiete enthalten sind. Bestandteile können sein: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizungskosten, Warmwasser, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Versicherung usw. Bei Mietvertragsabschluss werden die einzelnen Bestandteile der Betriebskosten genannt.


Betriebskostenvorauszahlung

Monatliche Anzahlung auf die Betriebskosten, die mindestens jährlich abgerechnet werden müssen. Hierbei kommt es meist zu Rück- oder Nachzahlungen. Achtung: der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Hier kann es nach vermeintlich günstigen Vorauszahlungen bei der Abrechnung zu bösen Überraschungen kommen. Bei wesentlich zu hohen Vorauszahlungen kann der Mieter eine Anpassung fordern.


Betriebskostenpauschale

Die kalten Betriebskosten können in einem endgültigen Betrag geltend gemacht werden, der nur für die Zukunft geändert werden kann. Eine jährliche Abrechnung ist hier nicht erforderlich, weil keine Rück- oder Nachzahlungen entstehen.
Für die warmen Betriebskosten gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung. Hier muss (bis auf wenige Ausnahmen) grundsätzlich eine jährliche, verbrauchsabhängige Abrechnung erstellt werden.


Bruttokaltmiete

setzt sich zusammen aus Nettokaltmiete zuzüglich "kalte" Betriebskostenvorauszahlung (ohne Heizkostenvorauszahlung).


Courtage

siehe Provision


Energiepass

Bei Neuvermietung bzw. Verkauf einer Wohnung oder Immobilie muss der Energieausweis dem neuen Mieter/Käufer auf Verlangen vorgelegt werden. Dies gilt seit dem 1.6.2008 für Wohngebäude bis Baujahr 1965, ab 1.1.2009 für alle Wohngebäude.


Galerie

In der Architektur bezeichnet die Galerie im Allgemeinen einen zu einer Seite geöffneten Innenraum. Üblicherweise ist die Galerie an einer Seite durch ein Geländer begrenzt, über das man in den darunterliegenden Raum schauen kann.


Grundmiete

siehe Nettokaltmiete


Hochparterre

Eine höher gelegene Parterrewohnung. Meist geht man von der Straße einige Stufen zum Wohnungseingang hinauf. Dadurch ist die Wohnung häufig nicht von der Straße aus einsehbar.


Kaution

Der Vermieter darf vom Mieter eine Kaution in der Höhe von bis zu 3 Nettokaltmieten verlangen. Diese Kaution muss er getrennt von seinem Vermögen bei der Bank zu üblichen Zinssätzen anlegen.


KDB

Abkürzung für "Küche, Diele, Bad".


Laubengang

Ein offener Gang an der Aussenseite eines Wohngebäudes, der die einzelnen Wohnungen erschließt.


Loggia

ein zu einer Seite nach außen geöffneter Raum, der kaum oder garnicht über die Außenwand des Hauses hinausragt.


Maisonette

aus dem französischen "kleines Haus". Bezeichnet eine Wohnung über mindestens 2 Stockwerke, die innerhalb der Wohnung verbunden sind.


Nebenkosten

siehe Betriebskosten


Nettokaltmiete

Sozusagen die Grundmiete. Hieraus trägt der Vermieter die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten und erhält seine Kapitalverzinsung.


Nutzfläche

Fläche, die zur Wohnung gehört, aber nicht als Wohnfläche gerechnet wird. Das können z. B. Treppen, Kellerräume, Garagen, Trockenboden oder Waschküche sein.


Parterre

aus dem französischen "par terre": "zu ebener Erde", also die Erdgeschosswohnung.


Provision

Für die Vermittlung einer Mietswohnung kann ein Makler eine Provision von bis zu zwei Nettokaltmieten plus MwSt verlangen. Da unsere Wohnungsangebote grundsätzlich provisionsfrei sind, wird hier nicht näher auf die genaue Rechtslage berechtigter und unberechtiger Provisionsansprüche eingegangen, die unter Umständen sehr komplex sein kann.


Räume

Die Anzahl der Räume wird ohne Diele, Bad, Balkon, Abstellräume usw. angegeben. Häufig wird die Küche als 1/2 Raum genannt, manchmal als ganzer Raum, teilweise auch garnicht. Einige Quellen geben 10 m² als Orientierungsgröße, ab der ein Raum gezählt wird. Eine Aufzählung der Räume sollte hier Klarheit schaffen.


Souterrain

französisch für "unterirdisch". Die Wohnung liegt zu einem Teil unter der Erde, hat im Gegensatz zum Keller aber meist Fenster oberhalb der Erdoberfläche.


Warmmiete

Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise versteht man unter der Warmmiete die Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung zuzüglich Heizkostenvorauszahlung. Achtung: Manchmal ist von Warmmiete die Rede, obwohl die Heizkosten mit einer anderen Stelle abgerechnet werden müssen, wie z.B. bei einer Nachtspeicherheizung mit dem Stromlieferanten.


Wohnfläche

Die Wohnfläche kann anhand unterschiedlicher Methoden ermittelt werden. Für aktuelle Berechnungen sollte die Wohnflächenverordnung herangezogen werden. Zusammenfassend gelten hier folgende Ansätze:
Es werden allgemein nur Flächen angerechnet, die hinter der Wohnungseingangstür liegen.
Flächen ab 2,00m Höhe werden voll gerechnet, 1,00m bis 2,00m zur Hälfte und Flächen unter 1,00m Höhe garnicht.
Balkone, Loggien, Wintergärten zu 25% bis 50%.